ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
unter Berücksichtigung des Fernabsatzgesetzes
§ 1
Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Besondere Vereinbarungen
und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich
bestätigt werden. Im übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 2
Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluss, Widerruf
Sämtliche Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den
Verkäufer zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage
an Bestellungen gebunden. Der Verkäufer wird nur dann Vertragspartner
eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet
nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung
zu Drittunternehmern getätigt wird. Sämtliche Preisangaben beinhalten
alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten
fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert
ausgewiesen. Bei einem Versand in das Nicht-EU-Ausland fallen im Rahmen Ihrer Bestellung ggf. zusätzlich
weitere Steuern oder Kosten (z.B. Zölle) an, die nicht über uns abgeführt bzw. von uns in
Rechnung gestellt werden, sondern von Ihnen direkt an die zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden
zu zahlen sind. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei diesen Behörden. Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger
bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs
der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses.
Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die oben
angegebene Adresse des Käufers bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Bei Bestellungen bis
zu einem Betrag von € 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
zu tragen.
§ 3
Gewinnspiele und Verlosungen
Veranstaltet die Emeritum Projekt GmbH ein kostenloses Gewinnspiel oder eine kostenlose
Verlosung in Zusammenhang mit einem Kauf, erklärt sich der/die Käufer/in mit einem Kauf bereit, daran teilzunehmen, und stimmt den Teilnahmebedingungen
des Gewinnspiels/der Verlosung wie auf der Gewinnspielseite beschrieben hiermit zu.
Dieses Einverständnis kann jederzeit wie in der Datenschutzerklärung beschrieben widerrufen werden.
§ 4
Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang
Angaben zum Liefertermin sind seitens des Verkäufers unverbindlich und
stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden
nicht geschlossen. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist
auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene
Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Verkäufer beim Eintritt
einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Bei einer Dauer der
Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr als 3 Monaten sind
der Verkäufer und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus
anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt,
hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er dem Verkäufer
schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Der Verkäufer ist jederzeit zur Lieferung
sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können
vom Verkäufer sofort in Rechnung gestellt werden. Der Verkäufer wird durch
die Übergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Der
Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Der
Verkäufer bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die
Wahl der billigsten und schnellsten Versandart. Die Gefahr geht mit Übergabe
an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder der Verkäufer zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten
oder Anfuhr, übernommen hat. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert
sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so
geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden
über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem
Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung,
beim Verkäufer oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
Eine Transportversicherung wird der Verkäufer nur auf besondere schriftliche
Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.
§ 5
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass
Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind und – soweit derartige Zusagen gemacht wurden – die schriftlich
vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten
werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus,
dass dieser seinen nach § § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang
damit steht, dass zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt
worden sind oder der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware-
und Softwareumgebung, und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten
hat. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit
ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt,
ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Stellt der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen die beanstandete
Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet
er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Ist der Verkäufer
zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die
er zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung) oder eine entsprechende Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
§ 6
Zahlung, Zahlungsverzug
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne
Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen
kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten
des Verkäufers geleistet werden. Wechsel und Schecks werden lediglich
erfüllungshalber angenommen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder
teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks
zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über sein Vermögen gestellt, so ist der Verkäufer unbeschadet anderer
Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig
zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche
Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Verkäufer ist
darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von
3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens
jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem
Verkäufer entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist
berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann der Kunde
nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder Verbringung, der Vorbehaltsware in das Ausland ist der
Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden
Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche)
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer
ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das
Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen
und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware
zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte
aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm
aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Verkäufer
den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
§ 8
Haftung und Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund,
insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs-
und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver
Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn,
der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die
Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten
Eigenschaft. Soweit der Verkäufer dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz
für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche
gegen den Verkäufer verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht
für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Wenn und soweit die Haftung
des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers.
§ 9
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und
dem Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Für den Fall, dass der Kunde
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Nordhorn als ausschließlicher Gerichtsstand
bestimmt.
§ 10
Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen
internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen. Änderungen
und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Verkäufer nur nach
schriftlicher Bestätigung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam
sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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